Baulandmobilisierung

Was ist Baulandmobilisierung?

Baulandmobilisierung bezieht sich auf die Maßnahmen und Strategien, die ergriffen werden, um unbebautes oder untergenutztes Land für die Wohn- oder Gewerbenutzung verfügbar zu machen. Damit dies gelingen kann, gibt es die sogenannte Baulandmobilisierungsabgabe. Im Burgenland kann dies, je nach Grundstücksfläche, eine jährliche Abgabe zwischen 0,5% und 2,5% des Quadratmeterpreises ausmachen. Weiterer Infos zur Baulandmobilisierungsabgabe im Burgenland finden Sie hier.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Grundstücke mit einer Baulandwidmung, die unbebaut sind bzw. nicht widmungsgemäß genutzt werden. Außerdem muss die Grundstücksfläche mindestens 300 m², wobei zusätzlich eine Mindestbreite von 9 m und eine Mindesttiefe von 12 m vorgesehen ist.

Wann entfällt die Abgabepflicht?

Bei einem Grundstück, dass neu erworben wurde, muss in den ersten drei Jahren keine Abgabe geleistet werden. Außerdem entfällt die Abgabepflicht in den ersten fünf Jahren ab erstmaliger Baulandwidmung. Wenn das Grundstück für Kinder oder Enkelkinder vorgesehen ist und diese das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder der Eigentümer selbst das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, dann besteht ebenso keine Abgabepflicht. Dies gilt allerdings nur für Grundstücke die dem „ortsüblichen Ausmaß“ entsprechen. Zu guter Letzt entfällt die Abgabepflicht bei allen Grundstücken, bei denen bereits mit der Bebauung begonnen wurde.

Wenn Sie sich für ein TinyHome entscheiden, zählt Ihr Grundstück ebenso als bebaut und Sie sind von der Abgabepflicht entbunden.

In der Zeit die Sie auf unserer Website verbracht haben, wurde bereits ein TinyHome aufgestellt.